Arbeitsrecht im Alltag der Personalarbeit

Arbeitsrecht für Personaler
Liz ist Head of Legal bei twinwin.
Als Expertin für Arbeitsrecht gibt Liz gerne wertvolles juristisches Wissen an Personalverantwortliche weiter, damit diese kostspielige rechtliche Fehler vermeiden können. Ihre Mission bei twinwin ist es, das Arbeitsrecht für die Personalabteilung einfach zu machen.

Vor welchen rechtlichen Herausforderungen stehen Personaler und welche Kompetenzen sind dafür erforderlich?

Personalverantwortliche sehen sich in ihrer täglichen Arbeit mit einer Vielzahl unterschiedlicher arbeitsrechtlicher Fragestellungen konfrontiert. Täglich müssen sie Entscheidungen treffen, die arbeitsrechtliche Relevanz haben – und das häufig, ohne selbst über einen juristischen Background zu verfügen. Dabei ist das deutsche Arbeitsrecht äußerst komplex und voller juristischer Fallstricke. Die Herausforderung in der Personalarbeit besteht darin, einerseits rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, um Rechtsstreitigkeiten und unnötige Kosten zu vermeiden. Andererseits gilt es, die Zufriedenheit der Mitarbeitenden zu gewährleisten, damit sie dem Unternehmen treu bleiben. Um derartige Herausforderungen erfolgreich meistern zu können, benötigen Personaler bestimmte Skills wie:

 

  • Arbeitsrechtliches Know-how: Personalverantwortliche benötigen Kenntnisse im Bereich Arbeitsrecht, um die geltenden Anforderungen professionell und rechtssicher umsetzen zu können, zum Beispiel bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, der Kündigung oder Abmahnung von Mitarbeitenden oder der Regelung von Arbeitszeiten und Überstunden.
  • Analytische Fähigkeiten: Analysekompetenz ist wichtig, um komplexe rechtliche Sachverhalte oder Dokumente zu verstehen und die relevanten Informationen herauszufiltern, etwa wenn es darum geht, Vorschriften und Richtlinien zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz rechtskonform umzusetzen.
  • Verhandlungsgeschick: Personalfachleute müssen oft die Interessen des Unternehmens vertreten und gleichzeitig faire Arbeitsbedingungen für die Mitarbeitenden sicherstellen. Gutes Verhandlungsgeschick hilft ihnen, diese manchmal widersprüchlichen Anforderungen in Einklang zu bringen. Verhandlungsgeschick ist auch wichtig, wenn es darum geht, Arbeitsverträge, Vergütungsvereinbarungen oder Aufhebungsverträge auszuhandeln oder in Konfliktsituationen wie arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zu vermitteln.
  • Kommunikationskompetenz: Gute Kommunikationsfähigkeiten helfen zum Beispiel dabei, Mitarbeitenden und Führungskräften rechtliche Aspekte und deren Auswirkungen auf die tägliche Arbeit verständlich zu vermitteln oder um Vorgänge zu dokumentieren, die einer rechtlichen Prüfung standhalten müssen, wie Protokolle von Mitarbeitergesprächen oder Aufzeichnungen über getroffene Vereinbarungen.
  • Problemlösungskompetenz: Arbeitsrechtliche Konflikte können unerwartet auftreten und erfordern in der Regel schnelles Handeln. Eine gute Problemlösungskompetenz hilft Personalverantwortlichen auf Konflikte angemessen und kompetent zu reagieren, indem sie beispielsweise Lösungen finden, die den rechtlichen Anforderungen entsprechen und alle Beteiligten zufrieden stellen. Sie ist aber auch wichtig, um arbeitsrechtliche Herausforderungen frühzeitig zu erkennen und zu bewerten, etwa im Zusammenhang mit dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) bei der Erstellung von Dokumenten für die Personalarbeit.
  • Sorgfältiges Arbeiten: Detailorientierung und strukturiertes Vorgehen sind wichtig, wenn es zum Beispiel darum geht, personalrelevante Informationen zu dokumentieren und Arbeitsverträge so zu gestalten, dass kostspielige Fehler vermieden werden. Aber auch im Umgang mit sensiblen Mitarbeiterdaten ist dies von großer Bedeutung.
  • Organisatorische Fähigkeiten: Gute organisatorische Fähigkeiten helfen Personalern, HR-Prozesse so zu strukturieren, dass gesetzliche Fristen und Anforderungen eingehalten werden, und Aufgaben nach ihrer Dringlichkeit und Wichtigkeit priorisiert werden.

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Welche Gesetze im Arbeitsrecht sind für die tägliche Personalarbeit relevant?

Das Arbeitsrecht bildet den gesetzlichen Rahmen für Arbeitsverhältnisse in Deutschland und begleitet alle Phasen der Personalarbeit, von der Einstellung bis zum Ausscheiden der Mitarbeitenden. Es gehört damit zum Tagesgeschäft eines jeden Personalers. Denn das Arbeitsrecht beschäftigt sich mit den Richtlinien und Gesetzen, die die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie deren jeweiligen Vertretungen regeln. In erster Linie dient es dem Schutz des Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber, da grundsätzlich davon ausgegangen wird, dass sich der Arbeitnehmer in einer schwächeren Position befindet.

 

Individuelles und kollektives Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht lässt sich grob in zwei Bereiche unterteilen: das individuelle Arbeitsrecht und das kollektive Arbeitsrecht. 

Das individuelle Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehung – das Arbeitsverhältnis – zwischen einzelnen Arbeitnehmern und ihren Arbeitgebern und bildet damit die Grundlage für die tägliche Personalarbeit. Es befasst sich also mit dem Zustandekommen, dem Inhalt und der Beendigung von Arbeitsverträgen.

 

Zu den wichtigsten Fragestellungen des individuellen Arbeitsrechts gehören:

  • Abschluss und Inhalt des Arbeitsvertrags: Was sind die Anforderungen an einen rechtssicheren Arbeitsvertrag?
  • Arbeitszeiten und Urlaubsansprüche: Welche Regelungen gelten für Arbeitszeiten, Überstunden, Urlaubsansprüche und besondere Situationen wie Elternzeit oder Krankheit?
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen: Was sind die wichtigsten Regelungen zu Kündigungsfristen, Abfindungszahlungen und den Rechten und Pflichten beider Parteien während des Kündigungsprozesses?
  • Schutz von Arbeitnehmenden: Welche Rechte haben Mitarbeitende in einem Unternehmen und was muss der Arbeitgeber tun, um diese Rechte zu schützen, einschließlich Schutz vor Diskriminierung, Datenschutz und Arbeitssicherheit?

 

Das kollektive Arbeitsrecht hingegen befasst sich mit den Rechtsbeziehungen zwischen Gruppen von Arbeitnehmern (in der Regel vertreten durch Betriebsräte und/oder Gewerkschaften) und ihren Arbeitgebern sowie deren Vertretern. Hier geht es vor allem um das, was Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände aushandeln. Dieser Rechtsbereich ist insbesondere für Personalverantwortliche in Unternehmen von Bedeutung, in denen Gewerkschaften oder Betriebsräte aktiv sind.

 

Zu den wichtigsten Elementen des kollektiven Arbeitsrechts gehören:

  • Tarifvertragsgestaltung: Personaler sollten wissen, wie solche Verträge ausgehandelt werden und wie sie sich auf die Beschäftigungsbedingungen wie Löhne und Arbeitszeiten auswirken.
  • Mitbestimmung in Unternehmen und Betrieben: Arbeitsrechtliches Know-how hilft Personalverantwortlichen, effektiv mit dem Betriebsrat als gewählter Arbeitnehmervertretung zusammenzuarbeiten.

Arbeitskampfmaßnahmen: Kenntnisse über die rechtlichen Aspekte von Streik und Aussperrung gewährleisten die Rechtssicherheit von HR-Prozessen.

Individuelles Arbeitsrecht Kollektives Arbeitsrecht
regelt Rechtsverhältnis zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber regelt das Rechtsverhältnis zwischen den jeweiligen Vertreterorganen auf Arbeitgeberseite und auf Arbeitnehmerseite
umfasst das gesamte Arbeitsvertragsrecht wie Zustandekommen des Arbeitsvertrags, Arbeitszeiten, Arbeitsentgelt, Kündigungsschutz, Beendigung von Arbeitsverträgen, Urlaubsansprüche und Mutterschutz umfasst Tarifvertragsrecht, Arbeitskampfrecht sowie Mitbestimmungsrecht in Unternehmen und Betrieben

Arbeitsrecht: Die wichtigsten Arbeitsgesetze im Überblick

Das deutsche Arbeitsrecht ist komplex und die Regelungen dazu auf viele Rechtsquellen verteilt. Neben einschlägigen Bestimmungen schon im Grundgesetz (unter anderem die Koalitionsfreiheit, die für Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände von Bedeutung ist) bilden zahlreiche einzelne Arbeitsgesetze und Vorschriften den rechtlichen Rahmen.

Diese zu überblicken, ist entscheidend für ein effektives Personalmanagement und die Rechtssicherheit der HR-Prozesse.

Zu den wichtigsten Regelungen, die Personalverantwortliche kennen sollten, gehören:

Gesetz Bedeutung
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bildet den allgemeinen rechtlichen Rahmen für Arbeitsverträge in Deutschland, insbesondere die §§ 611-630
Kündigungsschutzgesetz (KSchG) regelt die Bedingungen, unter denen einem Arbeitnehmer rechtmäßig gekündigt werden kann; umfassender Kündigungsschutz gilt in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) enthält die Grundlagen des Zusammenwirkens von Arbeitgeber und Betriebsrat und regelt insbesondere die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte
Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt die Arbeits- und Ruhezeiten und dient der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zielt darauf ab, Diskriminierung etwa aufgrund der ethnischen Herkunft, des Geschlechts oder der Religionszugehörigkeit zu verhindern; seit seinem Inkrafttreten im Jahr 2006 hat das AGG den Schutz von Arbeitnehmenden gegen Ungleichbehandlung deutlich gestärkt
Mindestlohngesetz (MiLoG) legt einen bundesweiten Mindestlohn fest, der seit dem 1. Januar 2024 bei 12,41 EUR liegt und 2025 auf 12,82 EUR erhöht werden soll
Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub: mindestens 24 Werktage (bei einer 6-Tage-Woche) pro Jahr
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) umreißt die Verantwortlichkeiten der Arbeitgeber für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeitenden bei der Arbeit
Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) regelt die Fortzahlung des Arbeitsentgelts an gesetzlichen Feiertagen sowie im Krankheitsfall

Daneben finden sich noch zahlreiche weitere Gesetze wie das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), das Mutterschutzgesetz (MuSchG) und das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).

Jedes dieser Gesetze hat spezifische Auswirkungen auf die Praxis des Personalmanagements. Sie zu kennen, gewährleistet nicht nur die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, sondern fördert auch ein faires und produktives Arbeitsumfeld.

Daher sind verlässliche Informationen etwa zur geltenden Rechtsprechung sowie kontinuierliche Weiterbildung im Arbeitsrecht für Personaler sehr wichtig.

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Welche Rechte und Pflichten haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber?

Kurz gesagt, ist das die Kernfrage des Arbeitsrechts. Beide Aspekte ergänzen sich meist spiegelbildlich. Was bedeutet: Die Pflicht des Arbeitnehmers ist das Recht des Arbeitgebers – und umgekehrt. Ziel der gesetzlichen Regelungen des Arbeitsrechts ist es, die Interessen beider Parteien auszugleichen.

Die Hauptpflicht des Arbeitgebers besteht darin, das im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitsentgelt zu zahlen. Hinzu kommen zahlreiche Nebenpflichten wie die Sicherstellung des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz, die Nichtdiskriminierung gemäß dem AGG und der Schutz der personenbezogenen Daten der Arbeitnehmer.

Andererseits hat der Arbeitgeber das Recht, seine Mitarbeitenden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften anzuweisen (sog. Direktionsrecht). Zu den Rechten des Arbeitgebers gehört auch, ein Arbeitsverhältnis zu kündigen. Dabei sind jedoch die gesetzlichen (insbesondere KSchG) und vertraglichen Kündigungsfristen und –gründe einzuhalten.

Umgekehrt ist der Arbeitnehmer verpflichtet, seine Arbeit gemäß dem Arbeitsvertrag auszuführen und sich an die rechtmäßigen Anweisungen seines Arbeitgebers zu halten. Vom Arbeitnehmer wird auch eine Loyalität gegenüber dem Arbeitgeber erwartet. Er ist verpflichtet, vertrauliche Informationen zu schützen und Verhaltensweisen zu unterlassen, die den Interessen des Arbeitgebers schaden könnten.

Für eine gesetzeskonforme und harmonische Arbeitsbeziehung ist es unerlässlich, dass sich sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer dieser Rechte und Pflichten bewusst sind. Personalverantwortliche spielen eine entscheidende Rolle bei der Wissensvermittlung auf beiden Seiten.

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Was ist ein Arbeitsvertrag und was sollte er enthalten?

Ein Arbeitsvertrag dient in erster Linie dazu, für einen konkreten Fall die Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer klar zu definieren. Durch eine gewisse Standardisierung dieser arbeitsvertraglichen Vereinbarungen wird sichergestellt, dass sie mit dem geltenden Recht übereinstimmen, ohne dass man für jeden Einzelfall die Gesetze im Detail nachschlagen muss.

Somit stellt der Arbeitsvertrag also eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer dar, die bestimmte Elemente enthalten sollte. Dazu gehören regelmäßig:

Vertragsparteien vollständige Namen und Anschriften von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Stellenbeschreibung eine klare Stellenbezeichnung und Beschreibung der Aufgaben, die der Arbeitnehmer ausführen soll
Beginn der Beschäftigung das genaue Datum, an dem das Arbeitsverhältnis beginnt
Dauer der Beschäftigung Angabe, ob der Vertrag unbefristet oder befristet ist, einschließlich des Enddatums bei befristeten Verträgen
Arbeitszeiten bezieht sich einmal auf die Anzahl der Arbeitsstunden pro Woche oder pro Tag und sollte auch eine Überstundenregelung beinhalten, also die Bedingungen, unter denen Überstunden verlangt werden können und wie sie vergütet werden
Entlohnung Höhe und Struktur der Zahlung von Löhnen und Gehältern, einschließlich etwaiger Boni, Zulagen oder Provisionen
Urlaubsanspruch Anzahl der Urlaubstage pro Jahr
Kündigungsfristen sind zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses einzuhalten
Arbeitsort wo der Arbeitnehmer üblicherweise arbeiten wird, einschließlich evtl. Homeoffice-Regelungen

Übrigens: Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung zur Schriftform. Auch wenn mündliche oder digital signierte Verträge rechtsverbindlich sind, gilt seit August 2022 das erweiterte Nachweisgesetz. Dieses verlangt, Arbeitnehmenden die wesentlichen vertraglichen Regelungen schriftlich zukommen zu lassen. In der Regel wird dem Nachweisgesetz durch einen Arbeitsvertrag in Schriftform Genüge getan. 

Welche Arten von Arbeitsverträgen gibt es?

Arbeitsverträge können sich je nach den Beschäftigungsbedingungen unterscheiden. Die häufigsten vertraglich geregelten Arbeitsverhältnisse sind:

  • Unbefristetes Arbeitsverhältnis: Der unbefristete Arbeitsvertrag gilt in Deutschland als Standardform. Er hat kein festes Enddatum, kann aber unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gekündigt werden.
  • Befristetes Arbeitsverhältnis: Befristete Arbeitsverträge beziehen sich auf ein bestimmtes Enddatum oder die Erledigung einer bestimmten Aufgabe. Sie werden zum Beispiel für Projektarbeiten oder für Vertretungen während des Mutterschutzes oder der Elternzeit genutzt.
  • Geringfügige Beschäftigung: Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse bieten sowohl Arbeitnehmenden als auch Arbeitgebern ein hohes Maß an Flexibilität und Vergünstigungen bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge. Sie sind jedoch an bestimmte Verdienstgrenzen gebunden. Für sogenannte Minijobs gilt eine monatliche Verdienstgrenze von 538 EURO (2023: 520 EURO; ab 2025: 556 EURO), für Midijobs ein Übergangsbereich von 538,01 bis maximal 2.000 EURO (2023: 520,01 bis 2.000 EURO; ab 2025: 556,01 bis 2.000 EURO).
  • Ausbildungsverhältnis: Der Ausbildungsvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung, die für die Dauer der Berufsausbildung geschlossen wird. Einzelheiten regelt das Berufsbildungsgesetz (BBiG).
  • Leih- oder Zeitarbeitsverhältnis: Leih- oder Zeitarbeitsverträge werden zwischen dem „Verleiher“ und dem Arbeitnehmer geschlossen, der dann für einen Dritten arbeitet. Die Zeitarbeit ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) streng geregelt.

Wichtig zu wissen ist, dass die rechtlich falsche Einordnung eines Arbeitsverhältnisses, insbesondere beim Thema Befristung oder bei der Zusammenarbeit mit Freelancern (Stichwort: Scheinselbstständigkeit), schnell zu rechtlichen Problemen führen kann. Personalverantwortliche sollten sich daher im Vorfeld umfassend informieren.

Arbeitsrecht für die Personalabteilung

Welche Aufgaben haben Personalverantwortliche im Bereich des Arbeitsrechts?

Die Arbeit von Personalern sollte stets auf einem soliden arbeitsrechtlichen Fundament stehen, denn gute und effektive Personalarbeit wirkt sich unmittelbar auf den Erfolg eines Unternehmens aus. Wie also können Personaler die arbeitsrechtlichen Anforderungen im HR-Management praktisch umsetzen?

 

Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu arbeitsrechtlichen Fragen

Personalverantwortliche spielen bei der Beratung in arbeitsrechtlichen Fragen im Unternehmen eine entscheidende Rolle. Denn sie schlagen die Brücke zwischen den rechtlichen Rahmenbedingungen und der täglichen Arbeitspraxis. Sie sorgen dafür, dass die arbeitsrechtlichen Bestimmungen nicht nur verstanden, sondern auch aktiv im Unternehmen umgesetzt werden. Ihre Aufgaben in diesem Bereich sind vielseitig: Durch beispielsweise das Erarbeiten von HR-Richtlinien, das Anbieten von Schulungen und Workshops zum Arbeitsrecht, die Schlichtung von Streitfällen und die Dokumentation aller personalrelevanten Informationen schützen sie das Unternehmen vor rechtlichen Risiken und fördern gleichzeitig eine Unternehmenskultur, in der die Anforderungen des Arbeitsrechts eingehalten und beachtet werden.

Um diese Funktion als Personalabteilung erfüllen zu können, sind verlässliche Informationen zum Arbeitsrecht unabdingbar.

 

Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen

Die Erstellung von Arbeitsverträgen erfolgt auf der Basis einer fundierten Kenntnis der relevanten gesetzlichen Grundlagen, der aktuellen Rechtsprechung und der gegebenenfalls geltenden Tarifverträge. Die Herausforderung hierbei besteht darin, die arbeitsrechtlichen Vorgaben mit den unternehmenspolitischen Vorgaben in Einklang zu bringen. Umfassende juristische Kenntnisse sind hier unerlässlich, um rechtssichere Verträge und Dokumente zu erstellen.

Personalverantwortliche verwenden deshalb häufig Vertragsmuster, die auf die verschiedenen Arten von Beschäftigungsverhältnissen (z.B. befristet oder unbefristet) zugeschnitten sind. Sie passen diese Vertragsmuster individuell an die jeweilige Stelle und den ausgewählten Bewerber an. Klarheit und Genauigkeit in der Vertragssprache spielen dabei eine entscheidende Rolle, um Missverständnissen vorzubeugen und zu gewährleisten, dass alle Einzelheiten in Bezug auf den Mitarbeiter, seine Rolle und seine Vergütung korrekt sind.

Sie müssen auch gewährleisten, dass diese Vertragsmuster regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, zum Beispiel um sie an neue arbeitsrechtliche Bestimmungen oder Änderungen in der Unternehmenspolitik anzupassen. Außerdem sollten Verträge für ähnliche Positionen und Aufgaben inhaltlich konsistent sein.

Tipp: Im twinwin Vorlagenpool findest du zahlreiche arbeitsrechtliche Vorlagen, um Dokumente und Verträge rechtssicher zu gestalten. Die darin enthaltene Kommentierung hilft dir, das jeweilige Muster an die spezifischen Anforderungen deines Unternehmens anzupassen.

Bearbeitung von arbeitsrechtlichen Streitigkeiten (Beispiel: Kündigungsverfahren)

Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen kommen in der betrieblichen Praxis immer wieder vor. Und deren Bewältigung kann angesichts der Komplexität des deutschen Arbeitsrechts herausfordernd sein.

Deutlich wird dies etwa beim Thema Kündigung. Die Regelungen hierzu sind kompliziert und der Kündigungsschutz nach dem KSchG im internationalen Vergleich umfassend.

Zunächst muss der Arbeitgeber einen triftigen Grund für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nachweisen, der in der Regel in eine der folgenden drei Kategorien fällt:

1.     personenbedingte Gründe wie Langzeiterkrankungen

2.     verhaltensbedingte Gründe wie Vertragsbruch (Thema Abmahnungen beachten!)

3.     betriebliche Gründe wie Umstrukturierungen im Unternehmen

 

Kündigungen sind nur in Schriftform, das heißt mit eigenhändiger Unterschrift, gültig. Der Arbeitgeber muss sich zudem an die gesetzlichen Mindestkündigungsfristen halten, die sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers richten. Sieht der Arbeitsvertrag eine längere als die gesetzlich geforderte Kündigungsfrist vor, muss der Arbeitgeber diese einhalten (Ausnahme: fristlose Kündigung, zum Beispiel bei schwerwiegendem Fehlverhalten). 

In Unternehmen mit Betriebsrat ist dieser vor jeder Entlassung anzuhören. Bei betriebsbedingten Kündigungen haben die Arbeitnehmenden unter Umständen Anspruch auf eine Abfindungszahlung. Für bestimmte Gruppen wie Schwangere, Betriebsratsmitglieder und Schwerbehinderte gelten besondere Schutzbestimmungen.

Ebenso haben die Arbeitnehmenden das Recht, gegen die Kündigung vor dem Arbeitsgericht zu klagen, in der Regel innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung. Hält das Gericht die Kündigung für ungerechtfertigt, kann es die Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung anordnen.

Ob es um Kündigungen oder andere arbeitsrechtliche Streitigkeiten geht: HR-Manager sind gut beraten, ihr Rechtswissen stets aktuell zu halten und sich im Zweifelsfall fachkundige Unterstützung zu holen. So können sie einer Eskalation von Konflikten besser entgegenwirken.

Wie können sich Personaler über arbeitsrechtliche Themen auf dem Laufenden halten?

Nicht immer sind die arbeitsrechtlichen Gesetze und Regelungen für den Laien eindeutig formuliert und oft bedarf es der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte, um Klarheit zu schaffen. Verstöße gegen das Arbeitsrecht, auch unbeabsichtigt, können zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen, die unter Umständen auch eine finanzielle Belastung des Unternehmens bedeuten. Zudem können sie das Image eines Unternehmens schädigen und das Vertrauen der Arbeitnehmer untergraben – mit negativen Folgen etwa für Personalgewinnung und –bindung. Personalabteilungen müssen deshalb nicht nur mit geltenden arbeitsrechtlichen Regelungen, etwa zu Arbeitszeiten, Urlaubsansprüchen und Kündigungsverfahren, vertraut sein, sondern sich auch regelmäßig über Neuerungen im Arbeitsrecht informieren, um effektiv agieren zu können. 

Um am Ball zu bleiben, können Personalverantwortliche verschiedene Maßnahmen ergreifen, zum Beispiel:

Regelmäßige Weiterbildung: Das vorhandene Angebot ist vielfältig und abwechslungsreich – von Seminaren, Workshops und Kursen, die von Rechtsfachleuten geleitet werden, über Live-Webinare zum Arbeitsrecht bis hin zu strukturierten Selbstlernphasen.

Online-Ressourcen & Fachliteratur: Verschiedene Onlineplattformen bieten aktuelle Informationen zu arbeitsrechtlichen Themen und Gerichtsentscheidungen, die für die Personalarbeit relevant sind. Ebenso gibt es zahlreiche Fachbücher, Zeitschriften und Newsletter zum Thema Arbeitsrecht für HR.

Netzwerken: Der persönliche Austausch mit Kollegen und Experten, zum Beispiel bei Branchentreffs, ist wichtig, um von den Erfahrungen anderer zu lernen und um neue Erkenntnisse für die Umsetzung arbeitsrechtlicher Richtlinien in der eigenen Personalarbeit zu gewinnen.

Tipp: Gerade wenn es um optimalen Wissenstransfer geht, kommt das Angebot von twinwin ins Spiel: Maßgeschneiderte und themengenaue Module zu arbeitsrechtlichen Fragen geben dir eine digitale Rechtsabteilung an die Hand, die jederzeit ad-hoc abrufbar ist.

Weiterbildungen im Arbeitsrecht für Personalverantwortliche – Welche Möglichkeiten gibt es?

Arbeitsrechtliche Weiterbildung trägt auch wesentlich zur Steigerung der Kompetenzen und Professionalität am Arbeitsplatz bei. Arbeitnehmer lernen ihre Rechte und Pflichten besser zu verstehen, was häufig zu einem erhöhten Engagement führt. Personalverantwortliche und Management werden in die Lage versetzt, Konflikte effektiv zu steuern und zu lösen. Streitigkeiten über Arbeitsverträge, Arbeitsbedingungen oder Arbeitnehmerrechte können so ausgeräumt werden, bevor sie eskalieren. Und ein tieferes Verständnis für Fragen des Arbeitsrechts mit seinen umfassenden Regelungen ist an sich schon eine Schlüsselkompetenz.

Weiterbildungen im Arbeitsrecht sind also ein wirkungsvolles Instrument zur Verbesserung der Mitarbeiterkompetenzen und zur Förderung einer Kultur der Professionalität innerhalb einer Organisation. Entsprechende Angebote umfassen eine breite Palette von Themen und Formaten und sind sowohl Online- als auch Präsenzveranstaltungen verfügbar

Weiterbildung im Arbeitsrecht durch ein Fernstudium:

Ein Fernstudium ermöglicht es Personalverantwortlichen, sich zeitlich flexibel und ortsunabhängig weiterzubilden und neben dem Beruf ein Zertifikat oder akademischen Abschluss zu erlangen. Nachfolgend drei Weiterbildungsangebote im Bereich Arbeitsrecht:

 

Weiterbildung Arbeitsrecht an der Quadriga Hochschule: Als private Hochschule mit staatlicher Akkreditierung bietet die Quadriga in Berlin mehrmals im Jahr den E-Learning-Kurs „Arbeitsrecht – Wie gestalten Sie Ihre Personalarbeit rechtssicher?“ an. In insgesamt elf, ca. 90-minütigen Webinaren werden Themen der täglichen Personalarbeit vom Recruiting über die Arbeitsvertragsgestaltung bis hin zum Beschäftigtendatenschutz behandelt. Durchgeführt wird der Kurs in der Regel von Fachanwälten für Arbeitsrecht.

Dauer: 2 Monate (aktuelle Termine siehe Website)

Kosten: ab 1090 EURO (zzgl. MwSt.; Stand Feb. 2024)

Prüfungen und Zertifikate: Nach erfolgreicher Bearbeitung eines Lernquiz erhalten die Teilnehmenden ein Abschlusszertifikat.

 

Weiterbildung Arbeitsrecht an der Euro-FH: Die ebenfalls private Europäische Fernhochschule Hamburg (Euro-FH) bietet mit dem Zertifikatskurs „Arbeitsrecht“ umfassendes Fachwissen für die betriebliche Praxis zu Themen wie Betriebsverfassungs-, Berufsbildungs- und Kündigungsschutzrecht.

Dauer: 5 Monate (Beginn jederzeit möglich)

Kosten: 1.245 EURO (bei Anmeldung bis 28.02.2024) oder 249 EURO pro Monat (Stand Feb. 2024)

Prüfungen und Zertifikate: Nach erfolgreicher Bearbeitung von 6 Einsendeaufgaben und einer Klausur erhalten die Teilnehmenden ein Hochschulzertifikat mit 8 Credits, welche auf ein Hochschulstudium anrechenbar sind.

 

Weiterbildung Arbeitsrecht an der FernUniversität Hagen: Der weiterbildende Masterstudiengang „Wirtschafts- und Arbeitsrecht“ an der größten staatlichen Fernuniversität in Deutschland deckt Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht sowie die ganze Bandbreite des Individual- und Kollektivarbeitsrechts ab, einschließlich der Anwendung europäischer Gesetze und Richtlinien im deutschen Arbeitsrecht ab.

Dauer: 2 bis 4 Semester in Vollzeit u. 4 bis 8 Semester in Teilzeit 

Kosten: 300 EURO pro Semester sowie 950 EURO pro Modul/Masterarbeit (Ermäßigung von 10 % für Personen „in besonderen Lebenslagen“)

Prüfungen und Zertifikate: Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmenden den akademischen Titel „Master of Laws (LL.M.)“.

Arbeitsrechtliche Online-Seminare und Präsenzveranstaltungen für Personaler:

Seminare und Workshops – ob online oder vor Ort – können Personalverantwortlichen in kompakter Form praktisches arbeitsrechtliches Know-how vermitteln. Einen guten Überblick über das Angebot zu Weiterbildungen im Arbeitsrecht bietet das Weiterbildungsportal Kursfinder. Damit durch du dich nicht allein durch den Dschungel an Angeboten kämpfen musst, findest du hier bereits eine Auswahl an geeigneten Weiterbildungsmöglichkeiten:

BeckAkademie Seminare:

Die arbeitsrechtlichen Schulungen der BeckAkademie Seminare decken unterschiedliche Themen ab, zum Beispiel Arbeitsrecht für Arbeitgeber, Betriebsverfassungsrecht, Low-Performance, Compliance im Arbeitsrecht, Umgang mit dem Betriebsrat oder rechtliche Aspekte bei Homeoffice und mobilem Arbeiten. Angeboten werden die Schulungen unter anderem als Präsenzseminare, Live-Webinare und zum Selbststudium.

 

Haufe Akademie:

Explizit auf die Bedürfnisse von Personalverantwortlichen und Mitarbeitenden in Personalabteilungen zugeschnitten ist das Seminar „Arbeitsrecht kompakt“ der Haufe Akademie – ein eintägiger Kurs, der einen umfassenden und praxisbezogenen Überblick über wichtige arbeitsrechtliche Themen bietet. Behandelt werden Themen wie die Einstellung neuer Mitarbeitender, Arbeitszeit, Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung, Teilzeitbeschäftigung, Unregelmäßigkeiten im Arbeitsverhältnis und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Das Seminar kostet 960 EURO (zzgl. MwSt.).

 

IFM Institut für Managementberatung:

Das Seminar „Arbeitsrecht für Personalverantwortliche“ des IFM Institut für Managementberatung bietet einen grundlegenden und praxisnahen Überblick über arbeitsrechtliche Themen, die für die tägliche Personalarbeit relevant sind. Seminarinhalte sind beispielsweise Befristung, Probezeit, Mindestlohngesetz, Mutterschutz, Elternzeit, richtige Abmahnung und Kündigung.

Akademie Herkert:

Die Akademie Herkert bietet verschiedene arbeitsrechtliche Seminare an, darunter ein eintägiges Seminar zu Updates im Arbeitsrecht an, in dem aktuelle und bevorstehende arbeitsrechtliche Gesetzesänderungen und Urteile thematisiert werden. Die Teilnehmenden erhalten konkrete Handlungsempfehlungen und Tipps, wie sie das Gelernte in ihrer beruflichen Praxis umsetzen können. Es werden sowohl Online- als auch Präsenztermine angeboten.

 

Kommunales Bildungswerk e.V.:

Die Seminare, Kurse und Webinare im Bereich Arbeitsrecht des Kommunalen Bildungswerk e. V. befassen sich mit verschiedenen Aspekten des Arbeitsrechts, insbesondere des Tarifrechts. Neben arbeitsrechtlichen Grundlagen oder Datenschutz im Arbeitskontext steht auch der Umgang mit schwierigen Mitarbeitenden im Fokus des Weiterbildungsangebots. Die Seminare werden von erfahrenen Experten durchgeführt und sind auf die Bedürfnisse von Fachleuten in kommunalen Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung ausgerichtet.

 

Manager Institut:

Das Manager-Institut bietet eine breite Palette von Weiterbildungsseminaren, darunter auch im Bereich Arbeitsrecht. Die Seminarthemen umfassen verschiedene Aspekte des Arbeitsrechts, wie die Grundlagen, das Betriebsverfassungsrecht oder die rechtssichere Verhandlung und Gestaltung von Betriebsvereinbarungen. Sie sind speziell für Fach- und Führungskräfte innerhalb und außerhalb der Personalabteilung konzipiert und werden als Online-, Präsenz- oder auch Inhouse-Veranstaltung angeboten.

Mannheimer Arbeitsrechtstag:

Der Mannheimer Arbeitsrechtstag findet einmal jährlich statt und befasst sich in Expertenvorträgen mit aktuellen Fragestellungen des Arbeitsrechts. Beispielsweise stehen 2024 Themen wie Homeoffice, der Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) am Arbeitsplatz, Massenentlassungsrecht und Whistleblowing auf dem Programm. Die Teilnahmegebühr beträgt 400 EURO (zzgl. MwSt.).

Wo finden Personaler zuverlässige Informationen zu arbeitsrechtlichen Regelungen und aktuellen Entscheidungen? 

Fachbücher und Zeitschriften

Ebenfalls eine gute Anlaufstelle, um die eigenen arbeitsrechtlichen Kenntnisse zu erweitern sind, sind Fachbücher und Fachzeitschriften, wie zum Beispiel:

Arbeitsgesetze (ArbG)

Diese Sammlung enthält die wichtigsten Gesetzestexte zu verschiedenen arbeitsrechtlichen Themen wie zum Beispiel Kündigungsrecht, Arbeitsschutzrecht, Berufsbildungsrecht, Tarifrecht  und gehört zur Grundausrüstung jedes Personalers. Im Jahr 2023 in der mittlerweile 103. Auflage erschienen.

Grundkurs Arbeitsrecht

„Grundkurs Arbeitsrecht“ von Abbo Junker ist ein Grundlagenwerk, das eine gut verständliche Einführung in das Arbeitsrecht bietet und daher gut für Einsteiger, aber auch als Nachschlagewerk im Arbeitsalltag geeignet ist.

Arbeitsrecht – ein Crashkurs

„Arbeitsrecht – ein Crashkurs“ von Uwe Ringel ist ein praxisorientiertes Buch, das Neu- und Quereinsteigern im Personalwesen einen schnellen Überblick über das Arbeitsrecht bietet. Darüber hinaus stellt der Autor Arbeitshilfen zur Bewältigung der wichtigsten Personalaufgaben und digitale Arbeitshilfen bereit.

NZA – Neue Zeitschrift im Arbeitsrecht

Die NZA – Neue Zeitschrift im Arbeitsrecht – informiert zuverlässig über aktuelle Entwicklungen aus dem gesamten Arbeitsrecht, vom Arbeitsvertrags- und Tarifvertragsrecht über das Betriebsverfassungsrecht bis hin zum Verfahrensrecht.

ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen

Die ZAU - Zeitschrift für Arbeitsrecht im Betrieb behandelt alle praxisrelevanten Themen des Arbeitsrechts, einschließlich Betriebsverfassungs-, Tarifvertrags- und Sozialversicherungsrecht.

 

Bund-Verlag

Der Bund-Verlag bietet umfassende Informationen und Ressourcen für Betriebs- und Personalräte sowie für Fachleute aus den Bereichen Arbeitsschutz und Schwerbehindertenrecht. Das Verlagsangebot umfasst Fachliteratur, Zeitschriften, Online-Fachmodule und aktuelle Meldungen.

Online-Plattformen und Websites

Verschiedene Online-Plattformen liefern aktuelle Informationen zu arbeitsrechtlichen Themen und Gerichtsentscheidungen, die für die Personalarbeit relevant sind. Hier ist eine Auswahl:

Warum empfiehlt twinwin diese Website?
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Auf der Website des BMAS finden Personaler offizielle Informationen zu Gesetzesänderungen, Richtlinien und Initiativen der Bundesregierung. Eine gute Anlaufstelle, um sich über neue Gesetzesvorhaben, Arbeitsschutzbestimmungen und andere arbeitsrechtliche Themen zu informieren.
Bundesarbeitsgericht (BAG) Auf der Internetseite des BAG werden regelmäßig aktuelle Entscheidungen der Arbeitsgerichte veröffentlicht. Für Personalverantwortliche ist es wichtig, diese Entscheidungen zu kennen, da sie direkte Auswirkungen auf die Rechtspraxis in der Personalarbeit haben können.
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) Auf ihrer Website bietet die BDA Informationen zu einer Vielzahl von Themen, die Arbeitgeber betreffen, darunter auch Arbeits- und Tarifrecht.
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Der DGB informiert über arbeitsrechtliche Themen aus Arbeitnehmersicht, bietet damit aber auch relevante Einblicke für die Arbeit in Personalabteilungen. Die Website bietet zum Beispiel Informationen zu aktuellen Gesetzesänderungen und deren Auswirkungen auf die Beschäftigten.
Haufe–Portal für HR-Manager und Personaler Das Haufe-Portal bietet eine eigene Rubrik zum Thema Arbeitsrecht. Dort finden Personaler aktuelle Informationen zum individuellen und kollektiven Arbeitsrecht sowie Arbeitshilfen zu Gesetzesänderungen im Arbeitsrecht.
Personalwirtschaft(teilweise kostenpflichtig) „Personalwirtschaft“ ist ein Fachmagazin mit umfangreichen Onlineauftritt, das über aktuelle Trends und Entwicklungen im HR-Bereich, einschließlich des Arbeitsrechts, berichtet. Die Website informiert zum Beispiel über aktuelle Urteile, Arbeitnehmerüberlassung, Gleichbehandlung, Kündigung und Vertragsgestaltung.
Arbeitsrechte.de Arbeitsrechte.de bietet einen guten Überblick über das deutsche Arbeitsrecht und auch aktuelle Änderungen. Komplexe rechtliche Sachverhalte werden verständlich aufbereitet und durch ergänzende Beispiele praxisnah erklärt. Die Website ist eine gute Quelle, um grundsätzliche Informationen zu einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit einzuholen.
Der Betrieb Das Fachmedium „Der Betrieb“ ist ebenfalls eine empfehlenswerte Ressource für Personalabteilungen, auch wenn es nicht ausschließlich auf Arbeitsrecht spezialisiert ist. Jedoch werden auf der Onlineplattform regelmäßig praxisnahe Beiträge zu arbeitsrechtlichen Themen veröffentlicht und aktuelle Entscheidungen und ihre Auswirkungen auf die betriebliche Praxis kommentiert.
dejure.org dejure.org ist ein Onlineportal, das frei zugänglich (aktuelle) Informationen zu Gesetzen und Rechtsprechungen bereitstellt. Es verfügt über eine umfassende Datenbank deutscher Gesetze und Urteile, einschließlich des deutschen Arbeitsrechts. In vielen Fällen werden Links zu weiterführenden Kommentaren, Diskussionen und Beiträgen zu den Urteilen der Arbeitsgerichte bereitgestellt, die deren Bedeutung für die Arbeitspraxis deutlich machen.
Beck-Online (kostenpflichtig) Beck-Online ist ebenfalls ein juristisches Fachportal mit einem eigenen HR-Rechtsportal, das viele arbeitsrechtliche Themen, die für die tägliche Personalarbeit relevant sind, praxisnah aufbereitet. Auch über sozialversicherungs- und steuerrechtliche Themen kannst du dich hier informieren.

LinkedIn ist auch eine gute Quelle, um sich über das deutsche Arbeitsrecht zu informieren, zum Beispiel indem du Arbeitsrechtsexperten folgst, die regelmäßig auf der Plattform Beiträge zum Thema veröffentlichen. Du kannst auch LinkedIn-Gruppen beitreten, die sich mit dem Thema Arbeitsrecht beschäftigen. Dort werden häufig relevante aktuelle Artikel, Diskussionen und Updates geteilt. Darüber hinaus finden auf der Plattform regelmäßig Webinare und Online-Veranstaltungen statt, die wertvolle Einblicke und aktuelle Debatten zu arbeitsrechtlichen Entscheidungen liefern können. Gleiches gilt für YouTube: Hier veröffentlicht unter anderem die Bucerius Law School eine Reihe von Webinaren zum Arbeitsrecht. Themen sind beispielsweise ordentliche und außerordentliche Kündigung, Arbeitsvertrag und AGG.

Tipp: Auf dem twinwin Blog werden regelmäßig informative und praxisrelevante Beiträge zu den arbeitsrechtlichen Herausforderungen der Personalarbeit veröffentlicht.